Zugänglichkeit für Alle

Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch ungehindert überallhin gelangen kann & alles ungehindert nutzen kann, zum Beispiel können im barrierefreien Internet für alle Menschen mit Behinderung zu Informationen kommen. Sie sollen nicht benachteiligt werden.

Seit dem 1. Jänner 2006 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in ganz Österreich. Alle Waren, Dienstleistungen & Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. (Quelle: WKO)

Mehr Informationen bezüglich Barrierefreiheit finden Sie unter folgenden Links: